Nach meinem Beitrag über die Fußheberschwäche bei Multipler Sklerose habe ich mich noch einmal mit dem Thema beschäftigt. Wie beantragt man eigentlich ein Hilfsmittel? Ich höre immer wieder von Betroffenen, dass sie Probleme haben, Hilfsmittel genehmigt zu bekommen. Manchmal werden ihnen aber auch, aus Kostengründen nicht die gewünschten Hilfsmittel zugesprochen.
In diesem Beitrag soll es um Hilfsmittel gehen, welche bei der Krankenkasse beantragt werden. Sie dienen dem Ausgleich einer Behinderung. Wohingegen Pflegehilfsmittel die Pflege ermöglichen und über die Pflegekasse beantragt werden müssen. Außerdem gibt es noch Leistungen zur Teilhabe, die von der Rentenversicherung übernommen werden. Dazu aber ein anderes mal mehr.
Hilfsmittel dienen dazu einer Behinderung vorzubeugen oder diese auszugleichen. Diese werden in unmittelbaren und mittelbaren Behinderungsausgleich unterteilt. Hilfsmittel zum unmittelbaren Ausgleich sind z.B. Hörgeräte oder Brillen. Sie werden dazu eingesetzt eine beeinträchtigte oder ausgefallene Körperfunktion zu ersetzen. Beim mittelbaren Behinderungsausgleich werden die Folgen einer Behinderung gemindert, wie bspw. ein Rollstuhl oder Sprachcomputer.

Was sind die ersten Schritte, wenn du ein Hilfsmittel benötigst?
Es macht auf jeden Fall Sinn, sich bei einem Sanitätshaus, Orthopädietechnik oder direkt beim Kundenservice des Herstellers beraten zu lassen. Dort kann bereits festgestellt werden, welches Hilfsmittel für dich geeignet ist. Oft besteht auch die Möglichkeit diese vorab kostenlos und unverbindlich zu testen. So hast du bereits einige Informationen an der Hand, wenn du dir bei deinem Arzt die Verordnung ausstellen lässt. Am besten klärst du vorab mit deiner Krankenkasse, ob es bestimmte Leistungserbringer in deiner Nähe gib, mit denen Verträge bestehen. Oftmals sind die Chancen höher, wenn du dich bei einem Vertragspartner der KK beraten lässt. Nur in Ausnahmefällen ist eine Versorgung durch einen unabhängigen Leistungserbringer möglich. Bspw. wenn du bei dem Vertragspartner nicht richtig oder unzureichend beraten wurdest. Oder aber, wenn du eine bestimmte Zusatzausstattung benötigst, die dort nicht zu bekommen war.
Als nächstes geht es zum Arzt um eine Verordnung zu erhalten. Wichtig ist, dass der Arzt die medizinische Notwendigkeit untermauert und auch auf die Diagnosen eingeht. Durch die Beratung und den Test, den du vorab durchgeführt hast, kannst du dem Arzt bereits einen geeigneten Hersteller und das Hilfsmittel nennen. Das sollte in jedem Fall vermerkt werden, denn ansonsten kann die Krankenkasse einfach ein anderes, ähnliches Hilfsmittel genehmigen. So ist die Chance auf dein Wunschhilfsmittel größer. Auf der Verordnung kann auch die Hilfsmittelnummer angegeben werden, sofern diese bekannt und vorhanden ist. Und natürlich sollte angegeben werden für welchen Einsatz genau, das Hilfsmittel benötigt wird. Handelt es sich um einen zeitlich begrenzten Bedarf, sollte dies auch genauestens vermerkt werden. Lass dich da auch auf keinen Fall abwimmeln, denn Hilfsmittel sind nicht im Budget enthalten – es gibt also keinen Grund, dich nicht zu unterstützen.
Wie bekomme ich nun die Genehmigung für ein Hilfsmittel von der Krankenkasse?
Für Antrag bei der Krankenkasse benötigst du neben dem Rezept auch noch einen Kostenvoranschlag des Leistungserbringers für das Hilfsmittel deiner Wahl. Um deinem Antrag mehr Ausdruck zu verleihen, kannst du noch ein separates Schreiben beifügen, in dem du deine persönliche Situation noch einmal genau beschreibst und warum du genau dieses Hilfsmittel benötigst. Das kann dazu beitragen, der Krankenkasse noch einmal die Notwendigkeit der Versorgung zu vermitteln.
Es kann aber vorkommen, dass bestimmte Produkte, wie bspw. ein FES-System, das bei einer Fußheberschwäche eingesetzt wird, keine Hilfsmittelnummer haben. Dann ist die Genehmigung von einer Einzelfallentscheidung abhängig. Eine ausreichende Begründung ist daher sehr wichtig.
Warte mit der Anschaffung eines Hilfsmittels, bis die Genehmigung der Kasse vorliegt. Denn du hast gegenüber der KK nur einen Anspruch auf Versorgung, nicht aber auf Kostenerstattung!
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Wie bei Arzneimitteln müssen Erwachsene mind. 5 bis höchstens 10 Euro zuzahlen. Bei Verbrauchsmaterialien wird die Zuzahlung monatlich festgelegt. Es besteht für chronisch Kranke die Möglichkeit sich von Zuzahlungen befreien zu lassen, wenn die Zuzahlungen ein Prozent der jährlichen Brutto Einnahmen übersteigen. Bei allen anderen Personen sind es 2 zwei Prozent. Der Befreiungsantrag muss jährlich erneuert werden.

Was, wenn das Hilfsmittel “zu teuer” ist? Wer trägt die Mehrkosten?
Oft werden Hilfsmittel als “zu teuer” eingestuft, weil sie bestimmte Festbeträge überschreiten. Handelt es sich dabei um einen unmittelbaren Behinderungsausgleich – also z. B. ein Hörgerät oder eine Brille, gelten keine Festbeträge. Du hast das Recht auf einen vollen Behinderungsausgleich durch die Krankenkasse und musst keine der Mehrkosten selbst tragen.
Wie lange dauert eine Genehmigung des Hilfsmittels durch die Krankenkasse?
Ist dein Antrag eingereicht, muss die gesetzliche Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen entscheiden. Diese gesetzliche Frist wurde festgelegt, damit Antragsteller nicht zu lange auf ein Hilfsmittel warten müssen, denn schließlich stellt so ein Antrag eine Notwendigkeit der Versorgung dar. Ist für die Entscheidung allerdings ein Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) nötig, verlängert sich diese Frist auf 5 Wochen. Der MDK muss innerhalb von 3 Wochen eine Stellungnahme vorlegen. Kann die KK diese Frist nicht einhalten, muss der Versicherte schriftlich über die Gründe informiert und die Frist verlängert werden.
Erhältst du innerhalb dieser Frist(verlängerung) keine Rückmeldung der Krankenkasse, so sieht das Gesetz vor, dass der Antrag als genehmigt gilt. (SGB V, § 13, Abs. 3) Sicherheitshalber solltest du dennoch der KK noch einmal eine Frist einräumen und darauf hinweisen, dass du nach Ablauf dieser letzten Frist das Hilfsmittel anschaffst. Die Krankenkasse ist in diesem Fall zur Kostenerstattung verpflichtet. Bevor du aber ein teures Hilfsmittel auf eigene Kosten besorgst, empfehle ich dir, dich hierzu ausgiebig beraten zu lassen. Die DMSG oder aber der VdK sind dafür geeignete Anlaufstellen. Vielleicht kannst du aber auch eine telefonische Beratung bei der Anwaltshotline deiner Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, bevor du die nächsten Schritte gehst.
Hilfsmittelversorgung – Ablehnung und Widerspruch
Es kann natürlich auch vorkommen, dass dein Antrag abgelehnt wird. In dem Schreiben müssen die Gründe aufgeführt werden und auch eine Frist für den Widerspruch. In der Regel kannst du binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen. Am Besten besprichst du das noch einmal mit deinem Arzt und bittest ihn darum, eine genaue und ausführliche Stellungnahme für dich zu schreiben, warum du dieses Hilfsmittel benötigst. Es kann auch hilfreich sein, sich Unterstützung bei der DSMG oder dem VdK zu holen. Die Stiftung Warentest hat für den Widerspruch eine Checkliste verfasst.
Wird der Widerspruch auch abgelehnt, bleibt nur der Gang zum Sozialgericht. Sofern du keinen Anwalt beauftragst, entstehen für dich keine Gerichtskosten. Für eine Klage vor dem Sozialgericht wird nicht unbedingt ein Anwalt benötigt, die Gerichte müssen dir beim verfassen der Klageschrift und beim Ausfüllen der Formulare behilflich sein. Aber auch hier können der VdK und die DMSG dich unterstützen.
Leider ist es nicht selten, dass der Antrag auf Hilfsmittel zu einem Kampf wird, bis man genau das bekommt was man benötigt. Es ist wichtig, sich hierbei gut beraten zu lassen um diese Verfahren so kurz wie möglich zu halten und vor allem seine Kräfte zu schonen.
Hilfreiche Links und Informationen
Ich habe noch eine kleine Linkliste mit weiteren Informationen für dich zusammengestellt. Hier erhältst du weitere Informationen zur Hilfsmittelversorgung.
Hast du auch schon mal ein Hilfsmittel beantragt? Wie sind deine Erfahrungen. Erzähle es mir in den Kommentaren.
Danke für den informativen und nützlichen Beitrag! Als uns damals bewusst wurde, dass mein Mann ein Hilfsmittel für den Alltag benötigt, sind wir direkt zum Orthopädietechniker gegangen und haben uns beraten lassen. Vielen Dank, dass du dir auch die Mühe gemacht hast eine kleine Linkliste mit weiteren Informationen zu erstellen.
LG Elsa
Danke für diesen tollen Blog. War sehr interessant zu lesen.